Kosten

Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt die Kosten für das Betreute Wohnen auf Antrag. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Andernfalls ist eine (Zu-)Zahlung notwendig. In jedem Fall beraten und unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.

Privathilfe und sonstige Leistungen

Wenn der LVR wegen der Höhe Ihres Einkommens eine Kostenübernahme ablehnt, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, unser Betreutes Wohnen in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Bei Zusatzleistungen handelt es sich zum einen um Leistungen, die nicht vom LVR als typische Leistungen des Betreuten Wohnens gezählt werden, zum anderen sind damit Serviceleistungen gemeint, die Sie auch kurzfristig bei uns einkaufen können.

Hier können Sie einen ganz individuellen Zeitaufwand mit uns vereinbaren oder flexibel nach der Dauer der Betreuung mit uns abrechnen.