Voraussetzungen für BeWo

Sie haben bereits schon einmal früher BeWo erhalten? Ihr (Fach-)Arzt oder Ihr gesetzlicher Betreuer schlägt Ihnen Betreutes Wohnen vor? Dann freue ich mich, Sie bei mir begrüßen zu dürfen.

 

Sie haben selber das Gefühl, dass Sie Unterstützung im Alltag benötigen? Dann wenden Sie sich an mich oder an Ihren (Fach-)Arzt. BeWo Lebensfreu(n)de setzt sich mit Ihnen zeitnah in Verbindung zwecks Erstellung eines auf sie persönlich zugeschnittenen Hilfeplans.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen richten sich nach dem

Sozialgesetzbuch XII § 53

 

(1) Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn die Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

 

(2) Von einer Behinderung bedroht sind Personen, bei denen der Eintritt der Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies gilt für Personen, für die vorbeugende Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit nach den §§ 47 und 48 erforderlich ist, nur, wenn auch bei Durchführung dieser Leistungen eine Behinderung einzutreten droht.

 

(3) Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Erfülle ich die Voraussetzungen ?

Ich bin über 18 Jahre alt

Ab dem 18 Lebensjahr können die Kosten der Hilfe vom LVR übernommen.

Ich wohne in Leverkusen oder im Rheinisch Bergischen Kreis

Um von uns Betreutes Wohnen (BeWo) zu erhalten, müssen Sie in Leverkusen, Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath oder Wermelskirchen wohnen.

oder vorhaben, in einer dieser Städte um zu ziehen. Sie können auch bei Ihren Eltern wohnen, wichtig ist nur, dass Sie innerhalb eines halben Jahres eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft in Leverkusen, Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath oder Wermelskirchen beziehen.

Ich leide unter einer seelischen wesentlichen Behinderung und/oder einer Suchterkrankung und meine gesellschaftliche Teihabefähigkeit ist eingeschränkt

Besteht bei Ihnen bereits eine wesentliche chronische Behinderung, dann steht Ihnen in der Regel BeWo zu.

Des Weiteren steht Ihnen vom Gesetzgeber ebenfalls BeWo zu, wenn Ihnen eine Behinderung droht und mit unserer Hilfe eine chronische Behinderung vermieden werden kann. Dies muss allerdings ärztlich bescheinigt werden und die Hürden auf Kostenübernahme durch den LVR sind höher. Im Einzelfall können wir erst bei Kostenzusage des LVR mit dem BeWo anfangen.

Ich wohne bereits alleine oder in einer Wohngemeinschaft

Wenn Sie bereits eine eigene Wohnung haben, unterstützen wir Sie mit regelmäßigen Besuchen bei Ihnen zu Hause.

Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, die Sie von einem anderen BeWo-Anbieter angemietet haben, brauchen Sie nicht auszuziehen. Wir können Sie betreuen, obwohl Sie bei einem Anbieter zur Miete wohnen. Der Gesetzgeber möchte sogar Vermietung und Betreuung trennen, da er Abhängigkeiten zu nur einem Anbieter vermeiden möchte.

Ich möchte alleine oder in einer WG wohnen

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer passenden Wohnung und beraten Sie gerne, welche Wohnform für Sie am geeignetsten ist.

Ich wohne zur Zeit in einem Wohnheim und möchte alleine wohnen

Der LVR möchte, dass zukünftig mehr Menschen in einer eigenen Wohnung leben und unterstützt den Auszug aus einem Wohnheim. Viele Menschen, die in einem Wohnheim leben, sind in der Lage selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben. Es gibt allerdings auch Menschen, die mit einem Auszug aus einem Wohnheim in eine eigene Wohnung überfordert wären. Darum klären wir mit Ihnen und Ihrem Wohnheimbetreuer ab, ob sie selbstständig und belastbar genug sind, einen solchen Schritt zu gehen.

Ich möchte selbstständig werden

Wir unterstützen Sie dabei, selbstständiger zu werden.

Ich möchte meinen Arzt fragen, ob er Betreutes Wohnen befürwortet

Voraussetzung für eine Beantragung ist eine fachärztliche Stellungnahme, die von Ihrem Arzt ausgefüllt werden muss.